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PKS2023
Kriminalstatistik 2023
Am Mittwoch, 3. April 2024, haben Polizeipräsident Thomas Kubera und Kriminaloberrätin Mareike Mentrup die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Alle Zahlen und Fakten - auch aus den vergangenen Jahren - finden Sie auf dieser Seite zum Download

Wir haben für Sie die interessantesten Fakten zusammengefasst:

 

Entwicklung der Gesamtkriminalität und Aufklärungsquote

Die Polizei Hamm hat im vergangenen Jahr insgesamt 18.853 Straftaten erfasst. Das ist ein Anstieg um 13,92 Prozent zum Vorjahr. Die Aufklärungsquote der Gesamtkriminalität liegt bei 58,22 Prozent. Damit ist sie im Vorjahresvergleich um 2,6 Prozent gestiegen. Das ist die höchste Aufklärungsquote seit über zwanzig Jahren.

 

Diebstahlsdelikte                                                          

Beim Diebstahl ist eine Steigerung von 16,13 Prozent zu verzeichnen (1.081 Fälle mehr als im Vorjahr). Das ist der höchste Stand und auch die größte Steigerung seit zehn Jahren. Die deutlichste Zunahme liegt beim Ladendiebstahl (plus 643 Fälle bzw. 40,85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

 

Straßenkriminalität

Die Straftatengruppe „Straßenkriminalität“ erfasst verschiedene Deliktsbereiche, deren gemeinsames Merkmal jeweils die Tatbegehung in der Öffentlichkeit ist.

Die Fallzahlen im Bereich der Straßenkriminalität sind im Vergleich zum Vorjahr gering um 185 (4,55 Prozent) auf 4.254 Straftaten gestiegen. Das bedeutet, dass die Mehrzahl der Delikte in Hamm nicht in der Öffentlichkeit stattfindet. Diebstähle und Sachbeschädigungen machen über 90 Prozent dieser Deliktgruppe aus.

 

Wohnungseinbruchdiebstahl (WED)

Im Bereich WED ist im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 10,45 Prozent zu verzeichnen (28 Fälle mehr als 2022).  Der Trend ist im Zehn-Jahres-Vergleich weiter rückläufig. Nahezu die Hälfte aller Taten blieb im Versuchsstadium stecken (47,30 Prozent).

 

Sie wollen noch weitere Zahlen zu Themen wie Gewaltkriminalität und Raub nachlesen? Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Präsentation der Kriminalitätsstatistik zum Download. 

 

Vergleich Eingangs- und Ausgangsstatistik

Bei der Erfassung von Zahlenmaterial wird zwischen der Eingangsstatistik und der Ausgangsstatistik unterschieden. Das ist deshalb notwendig, weil sich je nach Statistik ganz unterschiedliche Aussagen treffen lassen. 

 

Die Eingangsstatistik bildet die Informationen ab, die unmittelbar bei der Anzeigenaufnahme erfasst werden. Sie zeigt also an, wie viele Delikte zur Anzeige gebracht worden sind. Man muss bei der Betrachtung dieser Statistik wissen, dass hier auch Straftaten gezählt werden, die sich im Nachhinein nicht als solche herausstellen. Sprich: Die Ermittlungen ergeben, dass hier keine oder eine andere Tat vorliegt, als ursprünglich angenommen. Ein Tathergang kann sich bei der Anzeigenaufnahme anders darstellen, als die anschließenden Ermittlungen ergeben.

 

Aus einem aufgenommenen Diebstahl kann so aufgrund der bis dahin unbekannten Tatumstände z. B. ein Raubdelikt werden. Sie ist also ein ungefiltertes Abbild dessen, was in der Behörde eingeht und hat den unschätzbaren Vorteil, dass die Polizei schnell in die Lage versetzt wird, auf sich entwickelnde Schwerpunkte unmittelbar reagieren zu können.

 

Demgegenüber steht die Polizeiliche Kriminalstatistik. Diese ist eine Ausgangsstatistik – das heißt, dass hier die Sachverhalte erfasst werden, die im nächsten Schritt an die Justiz zur Strafverfolgung weitergegeben werden. Hier kann man – im Vergleich zur Eingangsstatistik – von einer viel höheren Datenqualität ausgehen, da die Ermittlungen entsprechend abgeschlossen worden sind und die begangene Straftat eindeutig definiert ist.

 

Berücksichtigt werden muss hierbei allerdings der Verzerrfaktor. Wenn nämlich eine Tat aus dem Jahr 2020 erst im darauffolgenden Jahr abgeschlossen wird, wird sie auch erst in der PKS des Jahres 2021 erfasst. Die Ausgangsstatistik liefert ein fundiertes Abbild der Kriminalität in einem kommunalen Bereich. Dies hat den Vorteil, dass die Polizei strafrechtlich relevantes Verhalten vertieft analysieren kann, um sich auf Grundlage dessen konzeptionell und nachhaltig mit den erkannten Schwerpunkten zu befassen.

 

Beide Statistiken sind für die tägliche polizeiliche Arbeit von unersetzlichem Wert. Sie ergänzen sich bei der Gewinnung strafrechtlich relevanter Erkenntnisse, um polizeiliche Arbeit möglichst effektiv und effizient gestalten zu können.

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