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Änderungen im Waffengesetz
Änderungen im Waffengesetz seit dem 06.07.2017
Das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften wurde am 5. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer in Hamm besteht für einen befristeten Zeitraum von zwölf Monaten die Möglichkeit, illegale Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.
Polizeipräsidium Hamm, Christopher Grauwinkel

Die praxisrelevanten Regelungen zur Amnestie sehen vor, dass ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung ein einjähriger Strafverzicht bezüglich illegal besessener Waffen und Munition besteht. Das bedeutet, dass Personen, die innerhalb der Frist der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle entsprechende Waffen oder Munition übergeben, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zu Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft werden.

Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 wird es hingegen nicht möglich sein, illegal besessene Waffen und Munition einem Berechtigen zu überlassen.

In Hamm ist die zuständige Waffenbehörde das Polizeipräsidium. Das Sachgebiet ZA 12 nimmt während der üblichen Bürodienstzeiten illegal besessene, erlaubnispflichtige Waffen und Munition entgegen. Natürlich können die Besitzer sie auch rund um die Uhr in den Polizeiwachen an der Hohe Straße und der Friedrich-Ebert-Straße abgeben. Der Transport zum Präsidium und zu den Wachen ist straffrei, wenn er auf direktem Wege erfolgt.

Die Amnestie gilt bis zum 1. Juli 2018.

Die Polizei Hamm wird die abgegebenen Waffen und Munition asservieren und anschließend der Vernichtung zuführen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Waffenrecht und Erreichbarkeiten von Ansprechpartnern.

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