Fachunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen

Einbruch in Wohnung
Fachunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
Serviceleistung des LKA NRW

Ergänzend zu geprüften/ zertifizierten mechanischen Sicherungseinrichtungen kann die Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sinnvoll sein.

Errichterunternehmen, die in den Adressnachweis des LKA NRW aufgenommen sind, erfüllen die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen des Pflichtenkatalogs und haben sich unter anderem verpflichtet:

  • ÜMA/EMA so zu projektieren, installieren und Instand zu halten, dass Einbruchversuche möglichst frühzeitig gemeldet werden und Falschalarme durch entsprechende Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind
  • grundsätzlich nur Anlagenteile/Geräte für ÜMA/EMA einzusetzen, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von einer für den Bereich "Gefahrenmeldeanlagentechnik" akkreditierten Zertifizierungsstelle (zum Beispiel BSI, VdS) geprüft und zertifiziert sind
  • die im Pflichtenkatalog aufgeführten Normen, Regelwerke und Richtlinien einzuhalten
  • alle Projektierungs-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten gemäß den Festlegungen des Pflichtenkatalogs durch eigene und regelmäßig zu beschulende Fachkräfte vorzunehmen
  • den Anlagenbetreibern/Kunden schriftliche und eindeutige Angebote abzugeben
  • zu jeder installierten ÜMA/EMA eine Anlagenbeschreibung gemäß den Anforderungen des Pflichtenkatalogs zu erstellen, beide Ausfertigungen zu unterschreiben und eine Ausfertigung dem Betreiber auszuhändigen (für die Polizei von Interesse)
  • den Anlagenbetreiber sowie weitere von diesem benannte Personen angemessen und verständlich in die Funktion und Bedienung der ÜMA/EMA einzuweisen
  • auf Anforderung des LKA NRW gemeinsam mit diesem ÜMA/EMA überprüfen zu lassen

Die Polizei NRW übernimmt keine Haftung für die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110