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Krad der Polizei Hamm
Neue Regelung: Fahren von Leichtkrafträdern
Seit Februar 2020 können Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrerlaubnisklasse B um die Schlüsselziffer 196 erweitern. Was kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Wer einen Autoführerschein besitzt, kann nun mit weniger Aufwand auch Leichtkrafträder fahren. Dafür gelten aber bestimmte Bedingungen! (Foto-Hinweis: Polizei-Krads sind keine Leichtkrafträder)

Um die Schlüsselziffer 196 zu erhalten und somit auch Leichtkrafträder fahren zu dürfen, müssen Sie:

  • mindestens 25 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis B haben
  • in einer Fahrschule mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten absolvieren. Sollten Sie noch unsicher sein, empfehlen wir dringend weitere Fahrstunden zu nehmen. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Fahrlehrerin oder Ihrem Fahrlehrer beraten.
  • keine Prüfung ablegen

 

Mit der Schlüsselziffer 196 dürfen Sie:

  • Leichtkrafträder bis 125 cm³ (also der Klasse A1) fahren
  • die Schlüsselziffer gilt für das Inland, also Deutschland. Außerhalb der Bundesrepublik gilt die Berechtigung nicht.

Achtung: Ein späterer Aufstieg, sprich ein „Upgrade“ von Klasse B196 auf die Klasse A2 und im weiteren Verlauf auf die Klasse A, ist nicht möglich! 

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