Damit alle Hammer Bürgerinnen und Bürger sicher ins neue Jahr feiern können, ist die Polizei mit zusätzlichem Personal für Sie im Einsatz.
Trotzdem hängt die Sicherheit auch entscheidend vom Verhalten der Feiernden ab.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
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Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.
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Brennen Sie das Feuerwerk nur im Freien ab!
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Gehen Sie vorsichtig mit Knallern und Feuerwerkskörpern um!
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Achten Sie auf einen festen und nicht brennbaren Untergrund!
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Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Menschen und Tieren!
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Sachschäden lassen sich durch angemessenen Abstand zu beispielsweise Häusern, Autos oder leicht entzündlichen Materialen vermeiden.
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Kaufen und zünden Sie nur Feuerwerkskörper und Knaller, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sind! Diese sind durch die Beschriftung „BAM-P I“ und „BAM-P II“ sowie einem CE-Zeichen gekennzeichnet.
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Kaufen und zünden Sie keine illegalen Knaller und Raketen ohne Zulassung oder selbstgebastelte Feuerwerkskörper!
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Lesen und beachten Sie die Bedienungsanleitung der Feuerwerkskörper!
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Entzünden Sie niemals Feuerwerkskörper in der Hand. Heben Sie keine Blindgänger auf und verkürzen Sie keine Zündschnüre! Feuern Sie Raketen nur senkrecht aus sicher stehenden Behältern wie beispielsweise leeren Flaschen in Getränke-Kisten ab!
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Zünden Sie keine Feuerwerkskörper auf belebten Plätzen!
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In unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten.
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Vor allem Feuerwerksbatterien, die mehrere Salven abfeuern, können eine Straße über längere Zeit blockieren. Da Straßen auch Rettungswege sind, sollten Feuerwerksbatterien nicht auf Straßen gezündet werden!
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Respektieren Sie die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, die auch an Silvester ihre Arbeit machen, damit Sie sicher feiern können!
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Sollten Sie in einem Notfall die Hilfe der Polizei benötigen, wählen Sie den Notruf 110!