Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menu

Content

Bild Unfallflucht
Unfallflucht - unfair und strafbar
1102 Unfallfluchten gab es 2020 in Hamm. Drei Mal am Tag entfernt sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort, ohne sich als Unfallbeteiligter erkennen zu geben. Meist handelt es sich hier nur um Blechschäden, doch auch diese sind ärgerlich und können für den Geschädigten teuer werden.
PP Hamm

Egal ob Parkrempler, ein touchierter Außenspiegel oder ein angefahrenes Verkehrsschild: Wer sich nach einem Verkehrsunfall aus dem Staub macht, macht sich strafbar.

Wird die Unfallflucht nicht geklärt, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Damit die Polizei eine Unfallflucht aufklären kann, ist meist die Hilfe von Zeugen erforderlich. Wer eine Verkehrsunfallflucht beobachtet, sollte sich daher nicht scheuen, sich umgehend bei der Polizei (Notruf 110) als Zeuge zu melden. Kennzeichen, Farbe und Typ des flüchtigen Autos - jeder Hinweis kann helfen, die Tat zu klären. Und wer einen Unfall beobachtet und sich als Zeuge zu erkennen gibt, kann eventuell sogar verhindern, dass der Verursacher versucht, den Unfallort unerlaubt zu verlassen.

Ein Appell der Polizei Hamm: Egal ob Zeuge oder Unfallverursacher, versetzen Sie sich in die Lage des Geschädigten! Sie würden sicherlich auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen, den ein anderer verursacht hat.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110